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· 6 Min. Lesezeit· Sandor Farkas

Vendor Lock-in vermeiden: Wie man Abhängigkeit vom Softwarelieferanten reduziert

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Abstraktes Titelbild zum Thema Vendor Lock-in vermeiden: Wie man Abhängigkeit vom Softwarelieferanten reduziert (KI-generiert)

Der Anbieter erhöht die Wartungspauschale um 30 Prozent. Sie ärgern sich, zahlen aber. Ein Wechsel würde Monate dauern. Die Daten stecken in einem fremden Format. Nur dieser eine Dienstleister kennt das System. Genau das ist Vendor Lock-in: Sie hängen am Lieferanten, weil der Ausstieg zu teuer wäre. Vendor Lock-in vermeiden heißt, sich die Wahl zu erhalten. Mit dem Anbieter zusammenarbeiten dürfen Sie trotzdem.

Dieser Artikel zeigt, wo die Abhängigkeit bei Software und Hosting entsteht. Und er nennt Vertragsklauseln und technische Maßnahmen, mit denen Sie die Tür offen halten.

Wo Vendor Lock-in entsteht

Abhängigkeit entsteht selten durch eine einzelne Entscheidung. Sie wächst über Jahre, in kleinen Schritten. Meist wirken mehrere der folgenden Formen zusammen.

Datenformate und Datenbanken

Ihre Kundendaten, Aufträge und Rechnungen liegen in einer Struktur, die nur der Hersteller versteht. Export? Nur als PDF oder gegen Aufpreis. Wer die Daten nicht in einem offenen Format herausbekommt, kann nicht wechseln. Bei alten Systemen ist das besonders schwer. Mehr dazu im Beitrag zu Vendor Lock-in bei Altsoftware.

Quellcode und Rechte

Bei Individualsoftware gehört der Quellcode oft dem Dienstleister. Sie haben ein Nutzungsrecht, mehr nicht. Geht die Firma pleite, stehen Sie mit einer Anwendung da, die niemand anfassen darf. Welche Rechte Sie bei proprietärer Software haben, ist oft unklarer als gedacht.

Wissen im Kopf des Dienstleisters

Keine Dokumentation, kein Deployment-Handbuch, keine Beschreibung der Schnittstellen. Das Wissen sitzt bei zwei Entwicklern des Anbieters. Diese Form von Lock-in kostet keine Lizenzgebühr und ist trotzdem die teuerste.

Hosting und Cloud-Dienste

Die Anwendung nutzt spezielle Datenbank-, Warteschlangen- oder Authentifizierungsdienste eines Cloud-Anbieters. Jeder dieser Dienste ist bequem. Zusammen ergeben sie eine Architektur, die nur bei diesem Anbieter läuft. Ein Umzug bedeutet dann eine Teil-Neuentwicklung.

Lizenzmodelle

Manche Hersteller koppeln Wartung, Updates und Nutzungsrecht. Kündigen Sie die Wartung, verlieren Sie das Recht auf Sicherheits-Updates oder sogar die Nutzung. Wer dann noch ein Lizenz-Audit des Herstellers ins Haus bekommt, hat kaum Verhandlungsspielraum.

Was passiert, wenn Sie nichts tun

Vendor Lock-in ist im Alltag unsichtbar. Er zeigt sich erst, wenn Sie etwas ändern wollen.

Die Preise steigen schneller als der Markt. Der Anbieter weiß, dass Sie nicht gehen können. Er muss sich nicht anstrengen. Das gilt für Lizenzgebühren, Stundensätze und Reaktionszeiten gleichermaßen.

Sie tragen das Risiko des Anbieters mit. Wird die Firma verkauft oder stellt sie das Produkt ein, trifft Sie das direkt. Bei einem Insolvenzfall kann ein Insolvenzverwalter Wartungsverträge kündigen. Dann hilft nur, was vorher vertraglich gesichert wurde.

Fachliche Entscheidungen werden von der Technik diktiert. Sie würden gern ein neues Warenwirtschaftssystem anbinden. Geht aber nicht, weil die Schnittstelle fehlt und der Hersteller sie nicht bauen will. So verschieben Sie Projekte, die dem Geschäft nützen würden.

Und mit jedem Jahr wird der Ausstieg teurer. Mehr Daten, mehr Sonderanpassungen, mehr Prozesse, die um das System herum gebaut wurden. Das ist die Form technischer Schulden, die nicht im Code steckt, sondern im Vertrag.

Vertragsklauseln, die die Abhängigkeit begrenzen

Der beste Zeitpunkt für diese Klauseln ist vor der Unterschrift. Bei laufenden Verträgen lohnt sich die Nachverhandlung zur nächsten Verlängerung.

Lassen Sie sich die Rechte am Quellcode übertragen. Bei Individualentwicklung sollte der Code Ihnen gehören, mindestens mit einem unbeschränkten Bearbeitungsrecht. Zahlen Sie dafür lieber etwas mehr. Es ist die günstigste Versicherung, die Sie bekommen.

Vereinbaren Sie eine Quellcode-Hinterlegung. Bei Standardsoftware gibt der Hersteller den Code nicht heraus. Ein sogenanntes Escrow-Agreement legt ihn bei einem neutralen Treuhänder ab. Bei Insolvenz oder Einstellung des Produkts bekommen Sie Zugriff.

Regeln Sie den Datenexport schriftlich. Die Klausel nennt Format, Zeitraum und Kosten. Als Format eignen sich CSV, JSON oder ein SQL-Dump. Ein Export, der 15.000 Euro kostet, ist kein Ausstieg.

Fordern Sie Dokumentation als Lieferbestandteil. Architektur, Deployment, Schnittstellen und Konfiguration gehören zu jeder Abnahme. Ohne Dokumentation ist kein Projekt fertig. Was in eine saubere Übergabe-Dokumentation gehört, haben wir gesondert beschrieben.

Schreiben Sie Mitwirkungspflichten beim Wechsel fest. Der Anbieter verpflichtet sich, bei einem Ausstieg für eine bestimmte Zeit zu unterstützen. Üblich sind drei bis sechs Monate zu vorher festgelegten Sätzen.

Halten Sie Laufzeiten kurz. Drei Jahre mit automatischer Verlängerung um weitere drei Jahre sind bequem für den Anbieter. Zwölf Monate mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten geben Ihnen jährlich die Wahl.

Technische Maßnahmen gegen Vendor Lock-in

Verträge regeln den Ernstfall. Technik sorgt dafür, dass der Ernstfall bezahlbar bleibt. Wer Vendor Lock-in vermeiden will, braucht beides.

Setzen Sie auf offene Standards. Datenbanken wie PostgreSQL oder MySQL laufen bei jedem Anbieter. Das Gleiche gilt für Formate wie JSON und Schnittstellen nach REST-Prinzip. Herstellereigene Formate sind fast immer eine Falle, auch wenn sie am Anfang Arbeit sparen. Die Abwägung zwischen Open Source und proprietärer Software hängt genau an dieser Frage.

Kapseln Sie Cloud-Dienste. Wenn Ihre Anwendung einen speziellen Dienst nutzt, sollte das an einer Stelle im Code passieren. Nicht in 40 Dateien verteilt. Dann lässt sich der Dienst später austauschen, ohne alles umzubauen.

Nutzen Sie Container. Läuft die Anwendung in Docker, dauert der Umzug zu einem anderen Anbieter Tage statt Monate. Ohne Container wird daraus schnell ein Projekt mit vielen Überraschungen.

Testen Sie den Export regelmäßig. Einmal im Jahr einen vollständigen Datenexport ziehen und prüfen, ob er lesbar ist. Sie stellen so früh fest, ob die vertragliche Zusage in der Praxis hält.

Holen Sie einen zweiten Dienstleister ins Boot. Ein kleiner Auftrag reicht, etwa eine Code-Prüfung. Dann kennt jemand außerhalb des Anbieters das System. Das senkt das Risiko und verbessert nebenbei Ihre Verhandlungsposition.

Bestehende Abhängigkeit schrittweise abbauen

Wer schon tief im Lock-in steckt, löst das am besten in Etappen.

Erst eine Bestandsaufnahme: Welche Daten, welcher Code, welches Wissen und welche Infrastruktur hängen am Anbieter? Für jeden Punkt schätzen Sie, was ein Wechsel kosten würde.

Dann die günstigen Maßnahmen zuerst. Dokumentation nachholen, Export testen, Vertrag bei nächster Gelegenheit nachverhandeln. Das kostet wenig und bringt viel.

Erst danach die teuren Schritte, und zwar einzeln. Zuerst die Datenbank in ein offenes Format. Später der Umzug des Hostings. Zuletzt der Austausch einzelner Module. Jeder Schritt bringt für sich einen Nutzen, auch wenn der nächste nie kommt.

Fazit

Ein guter Dienstleister hält Sie durch gute Arbeit. Er braucht keinen Vertrag, der Ihnen den Ausstieg versperrt. Wer Vendor Lock-in vermeiden will, braucht Quellcode-Rechte, geregelten Datenexport, Dokumentation und offene Standards. Das kostet am Anfang etwas Mühe. Dafür bleiben Sie verhandlungsfähig.

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